



Schon scheinbar harmlose Substanzen, wie etwa handelsübliches Mehl, können zu Explosionen führen. Und Unternehmen gehen häufig mit Stoffen um, die bereits auf Grund ihrer Kennzeichnung ein hohes Gefahrenpotential erkennen lassen. Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten, Gase, Stäube oder gehen Sie damit um? Entstehen während des Arbeitsprozesses gewollt oder ungewollt brennbare Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube? Trifft dies zu, ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

Der Gesetzgeber hat die unternehmerische Verantwortung in Sachen Explosionsschutz klar geregelt – sind die oben beschriebenen Umstände gegeben, fordert er gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung eine Gefährdungsbeurteilung.
Diese Beurteilung muss wiederkehrend von einem Experten durchgeführt werden.
