Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer zur Durchführung einer technischen Dienstleistung in Form der Beratung, Prüfung, Konzeptdarstellung bzw. Gutachtenerstellung im Bereich der Elektrotechnik beauftragt. Der Auftraggeber erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigt, dass diese abgefassten allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle einer Überschneidung mit vom Auftraggeber verwendeten Geschäftsbedingungen Vorrang haben.
1) Leistungen des Auftragnehmers
a) Von Seiten des Auftragnehmers werden die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht. Die Art der Auftragsausführung obliegt dem Auftragnehmer.
b) Die Art und Weise sowie der Umfang der beauftragten Leistungen wird schriftlich vereinbart.
Sofern sich während der Durchführung des Auftrags etwaige Änderungen des Auftragsvolumens ergeben, sind diese zusätzlich schriftlich festzuhalten.
c) Die vom Auftragnehmer angegebenen Fristen zur Vertragserfüllung sind unverbindlich, außer für den Fall, dass Fixtermine ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
d) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung auch qualifizierte Unterauftrags-nehmer zu beauftragen und entsprechend einzusetzen. In diesem Fall ist der Auftraggeber vom Auftragnehmer zu informieren.
2) Leistungen des Auftraggebers
a) Die Vergütung der beauftragten Leistungen erfolgt nach den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Angeboten. Die Angebotspreise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche entsprechend ausgewiesen wird.
b) Von Seiten des Auftragnehmers können angemessene Teilrechnungen gestellt werden.
Nach Beendigung des Auftrags wird vom Auftragnehmer eine entsprechende Schlussrechnung gestellt.
c) Die gestellten Teilrechnungen sowie die Schlussrechnung nach Fertigstellung des Auftrages sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung schriftlich getroffen wird. d) Einwendungen gegen Teil- oder Schlussrechnungen sind von Seiten des Auftraggebers innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich vorzubringen.
3) Nebenleistungen
a) Dem Auftragnehmer wird das Recht eingeräumt, etwaige Unterlagen, welche zur Auftrags-ausführung notwendig sind und von Seiten des Auftraggebers an den Auftragnehmer übergeben werden, auf elektronischem Wege zu speichern und/oder hiervon Kopien anzufertigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebs-verhältnisse unbefugten gegenüber nicht zu offenbaren.
b) An etwaigen erstellten Berechnungen, Bewertungen, Prüfergebnissen, Gutachten usw., welche von
Seiten des Auftragnehmers im Rahmen des Auftrags gefertigt werden, wird dem Auftraggeber ein einfaches nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Anderweitige Rechte werden nicht verschafft. Etwaige anderweitige Nutzungen, Abänderungen oder Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung des Auftragnehmers.
c) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung sowie für betriebsinterne Zwecke nutzt und speichert. Die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe wird gewährleistet, mit der Datenverarbeitung beauftragte Mitarbeiter sind entsprechend unterrichtet.
4) Gewährleistung
a) Der Gewährleistungsanspruch umfasst lediglich die durch den Auftraggeber beauftragten Leistungen. Die Gewährleistungspflicht wird zunächst beschränkt auf eine Nacherfüllung innerhalb eines angemessenen
Zeitraums.
b) Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, steht es dem Auftraggeber zu, nach seiner Wahl eine Minderung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrag mit den gesetzlichen Rücktrittsfolgen zu verlangen.
c) Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verjähren, sofern der Auftraggeber ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, innerhalb eines Jahres.
d) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Der Ausschluss des Schadensersatzes findet keine Anwendung, sofern von Seiten des Auftragnehmers der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Des Weiteren findet der Ausschluss des
Schadensersatzes nicht statt sofern etwaige Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit verursacht
wurden.
e) Für den Fall, dass von Seiten des Auftragnehmers Schadensersatz zu leisten ist, ist dieser in der Höhe je
Schadensfall beschränkt auf 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00 € für Sach- und
Vermögensschäden. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die der Auftragnehmer haften soll,
unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
f) Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren, sofern der Auftraggeber Unternehmer
ist, innerhalb eines Jahres.
g) Eine Haftung des Auftragnehmers für die korrekte Funktion der den Prüfungen oder Bewertungen
zugrunde liegenden Sicherheitsprogramme oder Vorschriften ist nicht gegeben.
5) Sonstiges
a) Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Vertrag befindet sich der allgemeine Gerichtsstand
am Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
b) Anzuwendendes Recht auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Vertragssprache ist deutsch.
c) Nebenabreden, mündliche Zusagen oder Erklärungen des Auftragnehmers sind nur dann bindend, wenn
diese schriftlich bestätigt werden. Das Schriftformerfordernis ist ebenso wirksam für die Änderung dieser Schriftformklausel.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, soll
diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am
nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung
verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als
lückenhaft erweist.
e) Sollte der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts
zustande gekommen sein und der Auftraggeber ein Unternehmer sein, so ist ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen.